Beschriftungstext 3
Beschriftungstext 3
Hotel Reckweilerhof GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlich geschlossenen
Vereinbarungen für Bestellungen und Buchungen von Räumlichkeiten des
Restaurants, von Zimmern des Hotels und in den damit zusammenhängenden
weiteren Leistungen.
Vertragsabschluß, -Partner, Haftung
Die Vertragspartnerschaft gilt zwischen den Vertragsunterzeichnern, diese sind die
Vertragspartner.
Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel
zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate
und erhöht sich der vom Hotel berechnete Preis, so kann der vertraglich
vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht, werden.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung, ohne Abzug,
fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist am 01. Mai 2000 in Kraft
getreten. Danach kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage
nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug und kann danach
sofort gerichtlich geltend gemacht werden. Eine formelle Mahnung ist nicht
mehr erforderlich. Gleichzeitig hat sich der gesetzliche Verzugszins auf 9 % erhöht.
Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück-
zutreten, beispielsweise falls:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die
Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel,
außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Gastes von einer Reservierung
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete
in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Restaurantbuchung: Tritt der Veranstalter erst eine Woche vor dem
Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt den vereinbarten Mietpreis
zu berechnen. Beim Rücktritt einer Festlichkeit mit vorbestelltem Menü entstehen
bei einer Absage oder Personenreduzierung bis eine Woche vor dem Termin
keine Kosten, bei jeder späteren Absage oder Reduzierung berechnen wir 70%
des vereinbarten Preises.
Bei der Stornierung einer Reservierungen für Gruppen mit Vereinbarung der
Essenbestellung vor Ort, berechnen wir einen Pauschalbetrag des errechneten
entgangenen Speisenumsatzes in Höhe von € 5,00 pro bestellter Person.
3.1.Hotelreservierung bei Einzelbuchungen: Wird die Bestellung von Zimmern
nicht rechtzeitig annulliert, ist das Hotel berechtigt, folgende Beträge in
Rechnung zu stellen:
- bis 2 Monate vor Termin: keine Kosten;
- bis 1 Monat vor dem Termin berechnen wir 50% der gebuchten Leistungen
- bis 1 Woche vor dem Termin erstatten wir die einzusparenden Kosten
für Übernachtung mit Frühstück mit 20%,
für Übernachtung mit Halbpension mit 40%.
3.2.Hotelreservierung bei Gruppenbuchungen mit Pauschalarrangements:
Wird die Bestellung von Zimmern nicht rechtzeitig annulliert, ist das Hotel berechtigt,
folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
- bis 4 Monate vor Termin: keine Kosten;
- bis 1 Monat vor dem Termin berechnen wir 50% der gebuchten Leistungen
- bis 1 Woche vor dem Termin erstatten wir die einzusparenden Kosten
für Übernachtung mit Frühstück mit 20%,
für Übernachtung mit Halbpension mit 40%. Bei jeder kurzfristigeren Stornierung,
als eine Woche vorher, werden 100% des Rechnungsbetrages fällig
Selbstverständlich sind wir bei jeder Stornierung um anderweitige Vermietung bemüht.
Sollte eine Weitervermietung erfolgen, ist die Stornierung kostenlos.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl oder Stornierung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen zum Verzehr auf dieser
Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur
Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters
im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.